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Regierung soll Musikclubs als "Anlagen kultureller Zwecke" einstufen

Ein sogenannter Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD fordert, dass die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung dahingehend anpasst, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als "Anlagen für kulturelle Zwecke" definiert werden.

dis06.05.2021 09:07
Machen sich für Clubs stark (von links): Fritz Kühn (Grüne), Klaus Mindrup (SPD), Kai Wegner (CDU), Erhard Grundl (Grüne), Pamela Schobeß (LiveKomm, Clubcommission Berlin), Steffen Kache (Distillery, LiveKomm), Caren Lay (Linke), Cansel Kiziltepe (SPD) und Jakob Turtur (Jonny Knüppel, Clubcommission Berlin)
Machen sich für Clubs stark (von links): Fritz Kühn (Grüne), Klaus Mindrup (SPD), Kai Wegner (CDU), Erhard Grundl (Grüne), Pamela Schobeß (LiveKomm, Clubcommission Berlin), Steffen Kache (Distillery, LiveKomm), Caren Lay (Linke), Cansel Kiziltepe (SPD) und Jakob Turtur (Jonny Knüppel, Clubcommission Berlin) Caren Lay

Ein sogenannter Entschließungsantrag für die Beschlussempfehlung des Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen für das Baulandmobilisierungsgesetz von CDU/CSU und SPD fordert eine Anpassung der Baunutzungsverordnung. Künftig sollen Clubs und Livespielstätten "mit nachweisbarem kulturellen Bezug" nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als "Anlagen für kulturelle Zwecke" definiert werden.

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