BVMI begrüßt die Entscheidung gegen Anonymisierungsdienst
Das Oberlandesgericht Köln hat den Anonymisierungsdienst der Firma Cloudflare verpflichtet, den Zugang zu Inhalten zu sperren, die auf der Internetseite eines ihrer Kunden angeboten wurden. Der BVMI-Vorstandsvorsitzende Florian Drücke hält die Entscheidung, die die Position der Rechteinhaber stärke, für ein "klares Signal".
Das Oberlandesgericht Köln hat am 9. Oktober 2020 den Anonymisierungsdienst der Firma Cloudflare verpflichtet, den Zugang zu Inhalten zu sperren, die auf der Internetseite eines ihrer Kunden angeboten wurden. Nun liegen auch die Urteilsgründe vor. Das Verfahren war von einem Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI) eingeleitet worden, da trotz Hinweis auf Rechtsverletzungen auf der strukturell rechtsverletzenden Website ddl-music.to die Inhalte nicht gesperrt worden waren.