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Recorded & Publishing

Dossier Publisher: Musikverleger schultern zusätzliche Lasten

Das Urteil des Berliner Kammergerichts zur Verlegerbeteiligung sorgte 2016 für Aufsehen. Zwar schuf das Urhebervertragsrecht bald eine neue Basis, aber für Ausschüttungen ab Juli 2012 müssen Verleger und Urheber ihre Beziehungen dennoch klären. Dafür setzte die GEMA das elektronische Bestätigungsverfahren auf. MusikWoche wollte von den Verlegern wissen, ob dieses Verfahren genügend Freiraum für kreatives Arbeiten lässt oder ob zu viel Energie in administrative Fragen fließt.

ks, jk02.06.2017 13:55
Berge an Excel-Listen: Das elektronische Bestätigungsverfahren ringt den Verlegern kein Lächeln ab
Berge an Excel-Listen: Das elektronische Bestätigungsverfahren ringt den Verlegern kein Lächeln ab

"Ungelogen: Seit dem 15. Januar beschäftige ich mich fast ausschließlich mit dem Thema Verlegerbeteiligung", klagt Grand-H-Musikverleger Hille Hillekamp. Er habe alle seine Autoren kontaktiert, damit sie die Bestätigungen unterschreiben. "Und als wir dachten, wir sind soweit fertig, kommt die GEMA genau zur Verlegerjahrestagung mit ihrer neuen, sogenannten Delta-Liste, die alle Verleger noch mit weiteren Bestätigungen erledi...

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