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Recorded & Publishing

GEMA setzt sich mit YouTube-Klage durch

Die GEMA hat vor dem Landgericht Hamburg im Rechtsstreit mit der Google-Tochter YouTube einen ersten Sieg errungen. Das Videoportal muss die in der Klageschrift genannten Musiktitel entfernen. Zudem sprach das Gericht YouTube eine Störerhaftung zu.

cs20.04.2012 12:17
Bekam in der ersten Runde gegen Google recht: GEMA-Chef Harald Heker
Bekam in der ersten Runde gegen Google recht: GEMA-Chef Harald Heker

Die GEMA hat vor dem Landgericht Hamburg im Rechtsstreit mit der Google-Tochter YouTube einen ersten Sieg errungen. Das Videoportal muss die in der Klageschrift genannten Musiktitel entfernen. Effektiv sollen nur sieben der zwölf genannten Inhalte von der Sperrung betroffen sein. In den anderen fünf Fällen wiesen die Richter den Antrag formal zurück, da bereits die Grundlage hierfür fehlte. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 ...

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