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Musikindustrie sieht Störerhaftung durch BGH-Urteil bestätigt

In einem Rechtsstreit um die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke verkündete der Bundesgerichtshof am 12. Mai eine Entscheidung zur Störerhaftung. Demnach können Betreiber privater WLAN -Netze auch künftig auf Unterlassung verklagt werden. Stefan Michalk sieht dadurch die Rechtspraxis bestätigt.

ks12.05.2010 13:51
Lässt Schutzbehauptungen nicht gelten: Stefan Michalk
Lässt Schutzbehauptungen nicht gelten: Stefan Michalk Markus Nass

In einem lange währenden Rechtsstreit um die nicht lizenzierte Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) am 12. Mai eine Entscheidung zur sogenannten Störerhaftung. Demnach können Betreiber privater WLAN-Netze künftig auf Unterlassung verklagt werden, nicht aber auf Schadensersatz. Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie, sieht durch das Urteil die gängige...

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