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Klingeltonverwerter verliert auch letztes Scharmützel

Spätestens seit einem Urteil des Bundesgerichthofs (BGH) vom Dezember 2008 ist klar, dass Klingeltöne ohne Einwilligung der Urheber nicht so einfach verwendet werden dürfen. Das bestätigte der BGH kürzlich in einem Nachschlag.

gil30.12.2009 12:29
Stein des Anstoßes: "Never Leave You (Uh Oooh, Uh Oooh)" von Lumidee
Stein des Anstoßes: "Never Leave You (Uh Oooh, Uh Oooh)" von Lumidee

Auf dem zweiten Platz der laut GEMA ertragreichsten Klingeltonmelodien des Jahres 2005 stand seinerzeit "Never Leave You" der Autoren Teddy Rafael Mendez und Lumidee Cedeno, im Original von Lumidee aufgenommen und bei Universal Music International Division (UID) veröffentlicht. Seit März 2006 zog sich ein Rechtsstreit hin, der nach Stationen am Landesgericht und Oberlandesgericht Hamburg schließlich beim Bundesgerichtshof ...

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