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Musik

Jamba!: ASA untersagt Klingeltonspots vor 21 Uhr

Die Advertising Standard Authority (ASA) in Großbritannien verbietet dem britischen Jamab!-Ableger, Jamster, die Ausstrahlung von Klingeltonwerbung vor 21 Uhr. Die Maßnahme soll dem Schutz von Jugendlichen dienen.

chb23.09.2005 13:13

Der britische Jamba!-Ableger, Jamster, darf seine Mobile-Entertainment-Angebote nur noch nach 21 Uhr im Fernsehen bewerben. Diese Maßnahme hat die Advertising Standard Authority (ASA) zum Schutz der Jugend beschlossen. Die ASA hält dem Anbieter knapp 300 private Beschwerden vor. Hauptsächlich Eltern, deren Kinder Klingeltöne geordert hatten, ohne die tatsächlichen Kosten zu realisieren, hätten sich demnach besorgt bei der ASA geäußert. Kritik gab es unter anderem an den Abomodellen des Anbieters. Jamster hatte zwar eine Verfügung gegen den Beschluss der ASA eingereicht, diese wurde nun aber von einen britischen Gericht abgewiesen. Jamba! und Jamster weisen allerdings darauf hin, dass eine Möglichkeit für Eltern geschaffen wurde, ihren Kindern das Herunterladen von Klingeltönen zu sperren.

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