Nach der Reform der 630-Mark-Jobs
Seit Anfang April ist das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung in Kraft. MUSIKWoche fragte nach den Auswirkungen auf den Schallplattenhandel.
Nach einer Studie des Kölner Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik ist die Zahl der Mini-Jobs zwischen 1992 und 1997 um 24 Prozent angestiegen. Ziel der Neuregelung sollte sein, die Tendenz zu immer mehr sozialabgabefreien Stellen zu stoppen. Statt der erhofften Umwandlung von 630-Mark-Jobs in feste Anstellungsverhältnisse gibt es für den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, Kritik von allen Seiten. Ein zentraler Punkt der Neuregelung ist, daß Arbeitgeber ihre 630-Mark-Kräfte nicht mehr pauschal mit 22,5 Prozent versteuern, sondern zehn Prozent an die gesetzliche Krankenversicherung und zwölf Prozent an die Rentenversicherung abführen müssen. Darüber hinaus werden auch Steuern fällig, wenn der Arbeitnehmer weitere Einkünfte hat.