Klubkomm kritisiert Lärm-Urteil gegen Spielstätten
In einer Stellungnahme zu einem Verfahren des Verwaltungsgerichts Köln, bei dem ein Anwohner gegen die Volksbühne wegen Lärmbelästigung geklagt hatte, erklärt der Liveverband Klubkomm" die Entscheidung des Gerichts gegen die Spielstätten als "höchst bedenklich".
In einer Stellungnahme zu einem Verfahren des Verwaltungsgerichts Köln, bei dem ein Anwohner gegen die Volksbühne wegen Lärmbelästigung geklagt hatte, erklärt der Liveverband Klubkomm, dass er von dem Urteil des Gerichts, das den Fortbestand der Volksbühne erheblich gefährde und Köln in der Konsequenz einen weiteren, nicht zu ersetzenden Kulturspielort kosten könne, schockiert sei. "Der Vorgang, der zu dem Urteil führte, ist aus unserer Sicht höchst bedenklich, da das Verwaltungsgericht Köln einen genehmigten Bauantrag nach vier Jahren für ungültig erklärte", heißt es in dem Text.