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Musikindustrie wertet neue Clearingstelle als "überfälligen Schritt"
Unter dem Namen Clearingstelle Urheberrecht im Internet haben sich Rechteinhaber und ISPs auf einen Kodex für den Umgang zum Beispiel mit der Verbreitung nicht lizenzierter Inhalte im Onlinebereich geeinigt. Auch das Bundeskartellamt gab bereits sein Plazet. Für den BVMI-Vorstandsvorsitzenden Florian Drücke "eine gute Nachricht".
ks11.03.2021 10:55
Unter dem Namen Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) haben sich Rechteinhaber und Internetzugangsanbieter in Deutschland auf einen Verhaltenskodex für den Umgang zum Beispiel mit der Verbreitung nicht lizenzierter Inhalte im Onlinebereich geeinigt.