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Michow warnt vor "Verbotswirrwarr"

Jens Michow, Präsident des BDKV, zeigt sich nach der Verlängerung des Verbots von Großveranstaltungen wegen der Corona-Pandemie besorgt darüber, dass es keine feste Definition gebe, was als "Großveranstaltung" gelte, und befürchtet daher ein neuerliches "Verbotswirrwarr".

fm16.04.2020 15:44
Erwartet eindeutige und einheitliche Regelungen: Jens Michow
Erwartet eindeutige und einheitliche Regelungen: Jens Michow Klaus Westermann

Der geschäftsführende Präsident des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV), Jens Michow, hat nach der Verlängerung des Verbots von Großveranstaltungen durch den Bund und die Länder wegen der Corona-Pandemie bis Ende August vor einem einem neuerlichen "Verbotswirrwarr" gewarnt. Gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" erklärte er: "Da es für den Begriff 'Großveranstaltung' keine feste Definition gibt, steht zu befürchten, dass die Regelungen in den einzelnen Bundesländern abermals voneinander abweichen." Für Konzert- und Tourneeveranstalter wie auch für die Musiker sei es fatal, wenn etwa in Hamburg Veranstaltungen mit bis zu 3000 Besuchern erlaubt würden, in München jedoch schon ein Konzert ab 1000 Besuchern als Großveranstaltung angesehen und verboten würde.

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