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BDKV erwirkt "Grundsatzurteil" zum Ticketzweitmarkt

Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) hat nach eigenen Angaben "ein bedeutendes Grundsatzurteil im Kampf gegen den Ticketzweitmarkt errungen". Das Oberlandesgericht Celle bestätigte demnach das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hannover gegen den Ticketzweitmarkthändler Ticketbande und die Wirksamkeit der vom BDKV entwickelten "Weiterverkaufsverbotsklausel".

fm03.03.2020 15:15
Sieht die Weiterverkaufsverbotsklausel als wichtiges Instrument gegen das "wucherische Geschäft der Zweitmarkthändler": BDKV-Justiziar Johannes Ulbricht
Sieht die Weiterverkaufsverbotsklausel als wichtiges Instrument gegen das "wucherische Geschäft der Zweitmarkthändler": BDKV-Justiziar Johannes Ulbricht Klaus Westermann

Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) sieht "ein bedeutendes Grundsatzurteil im Kampf gegen den Ticketzweitmarkt errungen". Der Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle bestätigte demnach mit Urteil vom 28. Februar 2020 das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hannover gegen den Ticketzweitmarkthändler Ticketbande B. V. und wies dessen Berufung zurück.

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