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BVMI begrüßt mehr Klarheit für Sample-Nutzung durch EuGH-Urteil

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) sieht durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 29. Juli die Rechte der Tonträgerhersteller grundsätzlich gestärkt und durch seine Definition auch mehr rechtliche Klarheit hinsichtlich des Samplings geschaffen.

fm29.07.2019 14:25
Sieht das EugH-Urteil weitgehend positiv, betont aber, dass alle Einzelfälle "Abwägungsfragen" bleiben: Florian Drücke
Sieht das EugH-Urteil weitgehend positiv, betont aber, dass alle Einzelfälle "Abwägungsfragen" bleiben: Florian Drücke BVMI

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) sieht es positiv, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 29. Juli 2019 "die Rechte der Tonträgerhersteller grundsätzlich gestärkt und durch seine Definition mehr rechtliche Klarheit auch hinsichtlich des 'Sampling' geschaffen hat". Der BVMI begrüßt, dass das Tonträgerherstellerrecht laut EuGH-Urteil "in diesem Kontext durchaus im Einklang mit der Grundrechte-Charta der EU sowie mit der Urh...

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