Recorded & Publishing
BVMI wertet Urteil gegen Telekom als Erfolg
Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) begrüßt das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München im Rechtsstreit mehrerer Tonträgerhersteller gegen die Telekom. Das Gericht entschied, dass die Telekom als Provider den Zugang zu urheberrechtsverletzenden Websites sperren muss.
jk11.06.2019 15:27
Am 7. Juni entschied das Landgericht München, dass die Telekom, die als Internet Service Provider den Zugang zu nachweislich urheberrechtsverletzenden Websites wie goldesel.to ermöglicht, den Weg zu der Website mittels DNS-Blocking sperren muss.