Anzeige
Recorded & Publishing

Bundesverband begrüßt Urteil gegen Streamripping-Dienst ZeeZee Media

Am 17. Januar urteilte das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, dass der Streamripping-Dienst ZeeZee Media rechtswidrig Musikaufnahmen vervielfältigt. Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) wertet das als klares Signal eines deutschen Gerichts.

jk25.01.2019 12:18
Sieht das Geschäftsmodell der ZeeZee Media GmbH "nicht im Einklang mit der aktuellen Rechtslage": René Houareau
Sieht das Geschäftsmodell der ZeeZee Media GmbH "nicht im Einklang mit der aktuellen Rechtslage": René Houareau BVMI

Am 17. Januar 2019 fällte das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg ein Urteil gegen den Streamripping-Dienst ZeeZee Media. Das Gericht bestätigte, dass der Dienst rechtswidrig Musikaufnahmen vervielfältigt.

Anzeige