BVMI begrüßt Urteil zur Haftung eines Domain-Registrars
Der Bundesverband Musikindustrie bewertet das Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken positiv, wonach der Registrar einer Domain als Störer auf Unterlassung haftet, wenn er nach einem konkreten Hinweis auf eine offenkundige Rechtsverletzung das Angebot nicht unverzüglich sperrt. René Houareau vom BVMI nennt das Urteil eine "weitere wichtige Klarstellung zugunsten der Kreativen und ihrer Partner".
Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) begrüßt das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken, in dem das Gericht klarstellt, dass der Registrar einer Domain als Störer auf Unterlassung haftet, wenn er nach einem konkreten Hinweis auf eine offenkundige Rechtsverletzung das Angebot nicht unverzüglich sperrt. Er kann sich demnach insofern weder auf eine Privilegierung nach dem Telemediengesetz (TMG) noch auf eine subsidiäre Haftung berufen. Reagi...