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Musikindustrie sieht EuGH im Sampling-Streit auf dem richtigen Weg

Im "Metall auf Metall"-Streit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham legte Generalanwalt Maciej Szpunar dem Europäischen Gerichtshof nun seinen Schlussantrag vor. Darin rät er an, zu entscheiden, dass Sampling einen Eingriff in die Rechte eines Tonträgerherstellers darstellt, wenn es ohne dessen Erlaubnis erfolgt. Beim BVMI wertet Florian Drücke den Antrag als erfreulich.

ks12.12.2018 16:24
Hofft auf mehr Klarheit im Lizenzgeschäft: Florian Drücke
Hofft auf mehr Klarheit im Lizenzgeschäft: Florian Drücke Markus Nass/BVMI

Im langjährigen "Metall auf Metall"-Streit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham legte Generalanwalt Maciej Szpunar dem Europäischen Gerichtshof am 12. Dezember seinen Schlussantrag vor. Darin rät der Anwalt den Richtern an, zu entscheiden, dass Sampling einen Eingriff in die Rechte eines Tonträgerherstellers darstellt, wenn es ohne dessen Erlaubnis erfolgt. Das Recht der Tonträgerhersteller, eine teilweise Vervielfältigung per Sampling zu erlauben oder zu untersagen, würde nicht gegen die "in der...

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