Live
OLG bestätigt Übernahmeverbot von Four Artists durch CTS Eventim
Bereits im November 2017 hatte das Bundeskartellamt der Übernahme der Mehrheitsanteile von Four Artists durch CTS Eventim eine Absage erteilt. Dagegen hatte CTS Eventim Rechtsmittel eingelegt. Jetzt hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Beschwerde von CTS Eventim zurückgewiesen.
_disc07.12.2018 15:13
Bereits im November 2017 hatte das Bundeskartellamt der Übernahme der Mehrheitsanteile von Four Artists durch CTS Eventim eine Absage erteilt. Dagegen hatte CTS Eventim Rechtsmittel eingelegt. Jetzt hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Beschwerde von CTS Eventim zurückgewiesen und die damalige Entscheidung gerichtlich bestätigt.