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Recorded & Publishing

Schockzustand der Musikverleger hält an

Die Entscheidung des Berliner Kammergerichts am 14. November im Streit zwischen GEMA und den Das-Ich-Musikern Bruno Kramm und Stefan Ackermann um die sogenannten Verlegeranteile sorgt nach Vorliegen der schriftlichen Urteilbegründung beim Deutschen Musikverlegerverband (DMV) weiterhin für Unverständnis und Fassungslosigkeit.

ns29.11.2016 11:27
Gibt keine Entwarnung nach der schriftlichen Urteilsbegründung: DMV-Geschäftsführer Dr. Heinz Stroh
Gibt keine Entwarnung nach der schriftlichen Urteilsbegründung: DMV-Geschäftsführer Dr. Heinz Stroh

Die Entscheidung des Berliner Kammergerichts am 14. November im Streit zwischen GEMA und den Das-Ich-Musikern Bruno Kramm und Stefan Ackermann um die sogenannten Verlegeranteile sorgt nach Vorliegen der schriftlichen Urteilbegründung beim Deutschen Musikverleger-Verband (DMV) weiterhin für Unverständnis und Fassungslosigkeit.

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