Anzeige
Recorded & Publishing

GEMA hält Urteil im Streit mit Kramm für falsch

Das Berliner Kammergericht entschied am 14. November, dass die GEMA Musikverleger nicht mehr wie bislang an Einnahmen beteiligen darf. Bei der GEMA appellieren Vorstand Harald Heker und Aufsichtsrat Enjott Schneider an die Solidargemeinschaft der in der Gesellschaft organisierten Berufsgruppen.

ks15.11.2016 10:00
Hält es für richtig, dass Urheber und Verleger an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften partizipieren sollen, wenn ein Urheber dies mit seinem Verlag vereinbart hat: GEMA-Vorstandschef Harald Heker, hier bei der Midem 2015
Hält es für richtig, dass Urheber und Verleger an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften partizipieren sollen, wenn ein Urheber dies mit seinem Verlag vereinbart hat: GEMA-Vorstandschef Harald Heker, hier bei der Midem 2015 MusikWoche

Das Berliner Kammergericht im Zwist zwischen der GEMA und den Das-Ich-Musikern Bruno Kramm und Stefan Ackermann um die sogenannten Verlegeranteile, dass die GEMA Musikverlage nicht mehr wie bislang an Einnahmen beteiligen darf. Das Kammergericht hatte mitgeteilt, dass die Verwertungsgesellschaft "gegenüber den klagenden Künstlern a...

Anzeige