Recorded & Publishing
GEMA hält Urteil im Streit mit Kramm für falsch
Das Berliner Kammergericht entschied am 14. November, dass die GEMA Musikverleger nicht mehr wie bislang an Einnahmen beteiligen darf. Bei der GEMA appellieren Vorstand Harald Heker und Aufsichtsrat Enjott Schneider an die Solidargemeinschaft der in der Gesellschaft organisierten Berufsgruppen.
ks15.11.2016 10:00
Das Berliner Kammergericht im Zwist zwischen der GEMA und den Das-Ich-Musikern Bruno Kramm und Stefan Ackermann um die sogenannten Verlegeranteile, dass die GEMA Musikverlage nicht mehr wie bislang an Einnahmen beteiligen darf. Das Kammergericht hatte mitgeteilt, dass die Verwertungsgesellschaft "gegenüber den klagenden Künstlern a...