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Recorded & Publishing

Gericht schlägt im Streit zwischen GEMA und Kramm den Vogel-Kurs ein

Im Streit der als Das Ich aktiven Musiker Bruno Kramm und Stefan Ackermann mit der GEMA fällte das Kammergericht Berlin am 14. November eine Teilentscheidung. Demnach sei die GEMA nicht berechtigt, die Urhebern zustehende Vergütung um Verlegeranteile zu kürzen.

ks14.11.2016 18:32
Wollte mit seiner Klage "einen Präzedenzfall schaffen: der Politiker, Urheber und Labelmacher Bruno Kramm
Wollte mit seiner Klage "einen Präzedenzfall schaffen: der Politiker, Urheber und Labelmacher Bruno Kramm MusikWoche

Im Streit der beiden als Formation Das Ich aktiven Musiker Bruno Kramm und Stefan Ackermann mit der GEMA um die Beteiligung von Musikverlagen an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft fällte das Kammergericht Berlin, das Berliner Oberlandesgericht, am 14. November 2016 eine Teilentscheidung. Demnach sei die GEMA "gegenüber den klagenden Künstlern ab dem Jahr 2010 nicht berechtigt, die diesen als Urhebern zustehenden Vergütungsanteile um sogenannte ...

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