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BGH lässt im Fall Vogel noch Interpretationsspielraum

Am 21. April veröffentlichte der Bundesgerichtshof eine Mitteilung zum Verfahren zwischen der VG Wort und dem Autoren Martin Vogel. Zwar beklagt der Börsenverein des Buchhandels bereits einen "schweren Schlag für die Verlagskultur", da das Urteil aber noch nicht vorliegt, bleibt eine Einschätzung fürs Musikgeschäft zunächst offen.

ks21.04.2016 14:59
Der Sitz des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe: Das Erbgroßherzogliche Palais mit Brunnen
Der Sitz des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe: Das Erbgroßherzogliche Palais mit Brunnen Joe Miletzki

Am 21. April 2016 veröffentlichte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Mitteilung über das Urteil zum Verfahren zwischen der VG Wort und dem Autoren Martin Vogel. Die Karlsruher Richter hatten ihre Entscheidung in diesem Fall im Herbst 2015 ausgesetzt, um zunächst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Revisionsverfahren im Reprobel-Fall abzuwarten. Diese En...

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