Anzeige
Recorded & Publishing

GEMA und Peterson setzen sich gegen YouTube durch

Das Oberlandesgericht Hamburg bejahte am 1. Juli im Streit zwischen der GEMA und YouTube in gleich zwei Verfahren für einzelne Musiktitel eine Störerhaftung durch die Google-Tochter. Die Verfahrenskosten tragen indes zu großen Teilen die Rechteinhaber.

ks01.07.2015 12:29

Der nächste Etappensieg im Streit zwischen der GEMA und YouTube geht an die Rechteinhaber: Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) bejahte in gleich zwei Berufungsverfahren zumindest für einzelne Musiktitel nach der sogenannten Störerhaftung eine Haftung durch die Google-Tochter. Das gab der 5. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts am 1. Juli 2015 bekannt und ...

Anzeige