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GEMA weist "dpa"-Darstellung zurück

"GEMA-Klage gegen YouTube kann nicht zugestellt werden" - solche und ähnlichen Überschriften sorgten am Nachmittag des 31. Januar 2013 für Aufsehen. Die Berichte basieren auf einer Nachricht der "dpa". Bei der GEMA aber weist man die Darstellung der Nachrichtenagentur zurück.

ks31.01.2013 17:33
"Der Antragsgegner war stets und ist YouTube USA": Ursula Goebel
"Der Antragsgegner war stets und ist YouTube USA": Ursula Goebel

"GEMA-Klage gegen YouTube kann nicht zugestellt werden" - solche und ähnlichen Überschriften sorgten am Nachmittag des 31. Januar 2013 bei den Onlinediensten zahlreicher Zeitungen von der "Süddeutsche" über den "Spiegel" bis zum "Handelsblatt" und auf den Newsportalen von "heise" oder "Golem" für Aufsehen. Die Berichte basieren auf einer Nachricht der "dpa", wonach eine Unterlassungsklage der GEMA gegen die Google-Tochter YouTube in Deutschland nicht habe zugestellt werden können. Nun drohe eine...

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