Keine Neuregelung zur Privatkopie
Das Bundesjustizministerium hat einen weiteren Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Urheberrechtes vorgelegt, in dem die Nutzung verwaister Werke neu geregelt wird. Gesetzgebungsbedarf zu einer Neuregelung des zulässigen Umfangs privater Vervielfältigung sieht man im Ministerium nicht, dessen Konkretisierung soll der Rechtsprechung vorbehalten bleiben.
Statt eines großen Dritten Korbes zum Urheberrecht setzt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf einen "gewissen Strauß" aufeinanderfolgender gesetzgeberischer Maßnahmen. Nachdem man sich zuletzt des Leistungsschutzrechts für Presseverlage und einer Verlängerung der Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller annahm, liegt nun der "Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung verwaister Werke und zu weiteren Änderungen des Urheberrechtsgesetzes und des Urheberrechtswah...