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BGH-Entscheidung stärkt Rechteinhaber

Anbieter von Online-Speicher können unter Umständen mitverantwortlich gemacht werden für Urheberrechtsverletzungen auf ihren Plattformen. Das entschied jetzt der BGH und stärkte so die Rechteinhaber maßgeblich.

st13.07.2012 09:10
Fotolia

Es ist eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klage von Atari gegen den Filehoster Rapidshare an die Vorinstanz zurückverwiesen. Dabei hat der BGH erklärt, dass Speicherplattformen unter bestimmten Voraussetzungen sehr wohl für Verletzungen des Urheberrechts auf ihren Servern mitverantwortlich gemacht werden können. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hatte eine entsprechende Klage Ataris abgewiesen.

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