GEMA und Börsenverein feiern Hamburger Urteil, "zu früh" meint RapidShare
Das Hamburger Oberlandesgericht fällte im Streit der GEMA sowie zweier Verlage mit RapidShare ein Urteil, dass die Verwertungsgesellschaft und der Börsenverein als "wegweisend" loben. Aber auch die Betreiber der Sharehostingplattform können dem Spruch positive Seiten abgewinnen.
Das Hamburger Oberlandesgericht fällte im Streit der GEMA sowie zweier Verlage mit RapidShare ein Urteil, dass die Verwertungsgesellschaft und der Börsenverein als "wegweisend" loben. In der Auseinandersetzung geht es darum, dass die Rechteinhaber es den Betreibern der Sharehostingplattform untersagen wollen, bestimmte Werke öffentlich zugänglich zu machen. Bereits Mitte Juni 2009 hatte das Landgericht Hamburg den RapidShare-Machern untersagt, bestimmte Musiktitel über die Webseite zur Verfügung...