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Münchner Veranstalter kontra Auftrittsverbot an "stillen Tagen"

Der Verband der Münchner Kulturveranstalter (VDMK) plant eine Verfassungsklage gegen das bayerische Feiertagsgesetz. Dessen nun verfügte rigidere Auslegung komme einem Auftrittsverbot für viele Künstler an den so genannten "stillen Tagen" gleich und lasse einen bleibenden Schaden für die Kultur- und Konzertstadt München befürchten.

fm07.04.2011 13:26
Plant mit dem VDMK Verfassungklage gegen das bayerische Feiertagsgesetz: Alexander Wolfrum
Plant mit dem VDMK Verfassungklage gegen das bayerische Feiertagsgesetz: Alexander Wolfrum

Der Verband der Münchner Kulturveranstalter (VDMK) plant eine Verfassungsklage gegen das bayerische Feiertagsgesetz. Hintergrund ist, dass die Regierung von Oberbayern das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) angewiesen hat, die bisherige liberale Auslegung des Bayerischen Feiertagsgesetztes (FTG) zu unterlassen. Die zu erwartende Praxis kommt für die Münchner Konzertveranstalter einem "Auftrittsverbot" für Musiker an den so genannten "stillen Tagen" gleich und lasse einen bleibenden Schaden f...

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