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Rapidshare legt Berufung im GEMA-Streit ein
Die Betreiber von Rapidshare wollen gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Juni 2009 Berufung einlegen und in die nächste Instanz gehen. Langfristig hofft der Sharehoster, ein Urteil des Bundesgerichtshofes oder des Europäischen Gerichtshofes zu erwirken.
cs25.06.2009 12:33
Die Betreiber von Rapidshare wollen gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Juni 2009 Berufung einlegen und in die nächste Instanz gehen. Langfristig hofft der Sharehoster, ein Urteil des Bundesgerichtshofes oder des Europäischen Gerichtshofes zu erwirken.