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Recorded & Publishing

Musikverleger feiern Klingeltonurteil

Der Deutsche Musikverleger-Verband begrüßt das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg im Streit um die Auswertung von Klingeltönen. Die Entscheidung sei eine Stärkung der Urheber, erklärte Gabriele Schulze-Spahr als Vorsitzende des DMV-Rechtsausschusses.

ks19.01.2006 12:32
Sieht Position der Verleger gestärkt: Schulze-Spahr
Sieht Position der Verleger gestärkt: Schulze-Spahr

Der Deutsche Musikverleger-Verband (DMV) begrüßt das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg im Streit um die Auswertung von Klingeltönen zwischen EMI Music Publishing und dem Klingeltonanbieter Telemedia. Die Entscheidung sei eine Stärkung der Urheber, heißt es. Das Gericht hatte entschieden, dass Musikverleger neben den GEMA-Lizenzzahlungen einen Anspruch auf gesonderte Vergütung bei der Vermarktung von Klingeltönen haben.

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