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Kein Einspruch - Streit zwischen GEMA und IFPI beendet

Die Entscheidung der Schiedsstelle vom 12. April ist rechtskräftig: Da die IFPI die Einspruchsfrist verstreichen ließ, bleibt es bei der bisherigen Vergütungsregelung. GEMA und DMV sehen ihre Positionen bestätigt.

ks20.05.2005 07:46
Erfolgreich gestritten: Reinhold Kreile
Erfolgreich gestritten: Reinhold Kreile

Die Entscheidung der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 12. April ist rechtskräftig: Da die IFPI die Frist verstreichen ließ ohne Einspruch einzulegen, bleibt es bei der bisherigen Vergütung in Höhe von 9,009 Prozent vom Handelsabgabepreis. GEMA und der Deutsche Musikverleger-Verband (DMV) sehen ihre Positionen bestätigt.

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