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Recorded & Publishing

GEMA sieht Urheber vor Zugriff der IFPI geschützt

Die GEMA sieht ihre Position im Streit mit der IFPI um den Lizenzsatz bei Tonträgern durch die Entscheidung der Schiedsstelle in allen Punkten bestätigt. Den Vorstoß der IFPI, den Lizenzstreit aufs digitale Vertriebsgeschäft auszudehnen, weist die GEMA zurück. Rückendeckung erhält die GEMA von DMV.

ks18.04.2005 15:03
Weist erneuten Vorstoß der IFPI zurück: Reinhold Kreile
Weist erneuten Vorstoß der IFPI zurück: Reinhold Kreile

Die GEMA sieht ihre Position im Streit mit der IFPI um den Lizenzsatz bei Tonträgern durch die Entscheidung der Schiedsstelle beim Deutschen Marken- und Patentamt in allen Punkten bestätigt. Angemessen sei demnach weiterhin eine Vergütung von 9,009 Prozent vom Händlerabgabepreis. "Die Schiedsstelle hat in ihrer umfangreichen Entscheidungsbegründung jedes der zahlreichen Reduzierungsargumente der IFPI entkräftet", heißt es bei der GEMA. Als Vorstandsvorsitzender der Verwertungsgesellschaft ergänzt Prof. Reinhold Kreile: "Die Schiedsstelle folgt mit ihrer Entscheidung in konsequenter Hinsicht der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München und des Bundesgerichtshofs, dass eine wirklich angemessene Vergütung für die Rechte der Urheber gefunden werden muss, und sie hat diese in ihrer Entscheidung auch gefunden."

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