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Musik

Bohlen unter Plagiatsverdacht

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Dieter Bohlen eingeleitet. Ihm wird ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorgeworfen.

fm24.05.2004 13:51
Im Blickfang der Staatsanwaltschaft: Dieter Bohlen
Im Blickfang der Staatsanwaltschaft: Dieter Bohlen

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Dieter Bohlen eingeleitet. Ihm wird ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorgeworfen. Stein des Anstoßes ist die von Bohlen als Eigenkomposition angegebene Nummer "Für dich", mit der Yvonne Catterfeld 2003 einen Nummer-eins-Hit in Deutschland landete. Nachdem bereits mehrere Fernsehberichte auf die frappierende Ähnlichkeit des Titels mit der Melodie des älteren Songs "What If" von Babyface verwiesen hatten, hat ein Berliner Rechtsanwalt nun Strafanzeige gegen den Pop-Zampano gestellt. Dies bestätigte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Michael Grunwald. Bohlens Anwalt Götz Kiso wies die Plagiatsvorwürfe gegen seinen Mandanten indes zurück.

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