Privatkopie soll weiter eingeschränkt werden
Politiker und Wissenschaftler diskutierten im Rahmen der Berlinale das Thema "Halbzeit bei der Novellierung des Urheberrechts". Dabei forderte u. a. CDU-Politiker Günter Krings einer Überarbeitung der ersten Urheberrechtsnovelle.
Die Sozietät Nörr Stiefenhofer Lutz veranstaltete gemeinsam mit dem Erich Pommer Institut und Time Warner im Rahmen der Berlinale eine Podiumsdiskussion zum Thema "Halbzeit bei der Novellierung des Urheberrechts". Als zuständiger Ministerialdirektor im Bundesjustizministerium berichtete Elmar Hucko über den Stand der Beratungen zum so genannten zweiten Korb der Urheberrechtsreform. Hucko deutete an, dass das Ministerium ein generelles Verbot der digitalen Privatkopie ablehne. Dies sei in der Praxis nicht durchsetzbar. Zudem fiele mit der pauschalen Vergütung auf Leermedien und Geräte eine Einnahmequelle für die Industrie weg. Die Bundestagsabgeordneten Günter Krings (CDU), Jerzy Montag (B90/Die Grünen) und Hans-Joachim Otto (FDP) machten aber klar, dass die Vorgaben des Ministeriums nur als Grundlage für die Beratungen des Parlaments dienten. Zudem widersprachen sie der Forderung, die digitale Privatkopie generell zuzulassen. Krings schlug vor, das mit der ersten Urheberechtsnovelle eingeführte Verbot von Kopien aus offensichtlich rechtswidrig hergestellten Quellen zu überarbeiten. So solle jede Bereitstellung eines urhebergeschützten Werks, etwa in P2P-Diensten, deutlicher verboten werden. Als letzter Teilnehmer informierte der Direktor des Max-Planck-Instituts für geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, Prof. Dr. Reto Hilty, über die Urheberrechtsreformen aus wissenschaftlicher Sicht.